Sie wünschen sich sonderpädagogische Beratung?

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

wenn Sie Beratung oder Unterstützung im Rahmen der vorbeugenden Maßnahmen des rBFZ oder bzgl. der inklusiven Beschulung von Schülerinnnen und Schülern benötigen, können Sie sich jederzeit an uns wenden.

Am einfachsten ist dies direkt über unsere Lehrkräfte möglich, die Ihrer Schule zugeordnet sind.

Entsprechend der Beauftragung durch das Hessische Kultusministerium, können zusätzliche vorbeugende Maßnahmen des rBFZ dann eingeleitet werden, wenn die vorbeugenden Maßnahmen der allgemeinen Schule, welche dann in einem Förderplan dokumentiert sind, ausgeschöpft sind. Die Gesamtverantwortung der Förderung bleibt in jedem Fall bei der allgemeinen Schule. Wir freuen uns, gemeinsam nach Förderzielen zu suchen und kooperative oder sich ergänzende Fördermaßnahmen durchzuführen.

(siehe dazu auch: Aufgaben und Inklusive Beschulung)

Die Förderung im Klassenverband hat dabei stets Vorrang. Eine Heterogenität in der Lerngruppe ist für uns dabei selbstverständlich. Auch andere individuelle Lernsettings sind jedoch möglich.

Als erster Schritt bei der gemeinsamen Beratung hat sich aufgrund der vielfältigen Förderansätze die sog. Beratungsanforderung bewährt. Das zugehörige Formular finden Sie hier. Gehen Sie mit dieser Anfrage bitte direkt auf die für Sie zuständige rBFZ-Lehrkraft an Ihrer Schule zu. Gemeinsam wird dann in einem ersten Gespräch gegenseitige Transparenz hergestellt und das weitere Vorgehen besprochen.

Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit zum Wohle der Schülerinnen und Schüler!