Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen

Kooperationsklassen mit der Geschwister-Scholl-Schule Alsfeld

Die Erich-Kästner-Schule bietet derzeit eine Beschulung ab der Jahrgangsstufe 7 an. Das Angebot richtet sich an Schülerinnen und Schüler, die den Anspruch auf sonderpädagogische Förderung mit dem Förderschwerpunkt Lernen haben.

Das gemeinsame Schulgebäude der Erich-Kästner-Schule (EKS) und der Geschwister-Scholl-Schule (GSS) wird für die optimale Förderung der Schülerinnen und Schüler genutzt. Gemäß §53 (2) HSchG werden Kooperationsklassen der allgemeinen Schule und der Förderschule gebildet. Die Schülerinnen und Schüler der EKS werden im Rahmen einer Kooperativen Beschulung in der Jahrgangsstufe 7 und 8 mit den Schülerinnen und Schülern der GSS unterrichtet. Dies bedeutet, dass Lernende aus zwei Schulen gemeinsam in einer Klasse unterrichtet werden. Die Beschulung erfolgt durch Lehrkräfte beider Schulen.

Im Regelfall werden alle Lernenden gemeinsam unterrichtet. In einzelnen Fächern werden Kurse gebildet, um die Schülerinnen und Schüler hinsichtlich ihrer Lernausgangslagen und Lernbedarfe so individuell wie möglich zu fördern. Neben der individuellen Beschulung liegt ein Schwerpunkt auf der beruflichen Orientierung.

Zum Ende der Jahrgangsstufe 8 werden Elternberatungen hinsichtlich der weiteren Beschulung durchgeführt. Dort wird besprochen, inwiefern in der folgenden Jahrgangsstufe ein Hauptschulabschluss in der Geschwister-Scholl-Schule oder ein Berufsorientierter Abschluss anzustreben ist. Auf Grundlage dieses Gesprächsergebnisses wird die weitere Beschulung erfolgen.

Folgende Vorteile ergeben sich für die Schülerinnen und Schüler und deren Eltern:

  1. Durch die Kooperative Beschulung können kleinere Klassen gebildet, wodurch eine individuellere Beschulung der Schülerinnen und Schüler der EKS und der GSS möglich wird.
  2. Durch die Beschulung von Lehrkräften der EKS und der GSS in einem Klassenteam bilden sich multiprofessionelle Teams, die aus ihren Professionen heraus unterschiedliche und sich ergänzende Perspektiven auf die Schülerinnen und Schüler haben.
  3. Als zusätzliche Ansprechpersonen für Schülerinnen und Schüler und deren Eltern ist die Schulleitung der EKS vor Ort, die insbesondere den Anspruch auf sonderpädagogische Förderung in den Blick nimmt. Darüber hinaus werden nach Bedarf zusätzliche Elternabende, Informationsveranstaltungen angeboten, die Themen oder einen Austausch bieten, der sich an den besonderen Bedarfen orientiert.

Unabhängig von der Schulzugehörigkeit gestaltet sich der Schulalltag für alle Schülerinnen und Schüler gleich.